Es werden keine Anfragen per Telefon oder SMS beantwortet. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail an die info@rehavital-bodensee.de!
Warum Reha-Sport?
Immer mehr Menschen in der heutigen Zeit leiden unter gesundheitlichen Problemen, die durch Bewegungsmangel, belastende und einseitige Körperhaltungen, Fehlernährung, Übergewicht und negativen Stress verursacht werden.
Für sehr viele Menschen ist es schwer, ein geeignetes Bewegungsprogramm zu finden, das gleichermaßen auf die persönlichen Beschwerdebilder und Bedürfnisse des Einzelnen eingeht.
Dies betrifft insbesondere auf Menschen zu, die lange nicht mehr aktiv waren und nur wenig belastbar sind. Hier bieten die Angebote entsprechende Lösungen an.
Rehasport kann gezielt zur Bewegungstherapie bei orthopädischen und internistischen Problemstellungen eingesetzt werden.
Das Reha-Sport-Angebot
An den Standorten Friedrichshafen und Immenstaad führen wir wohnortnahen Reha- und Gesundheitssport in modernsten Trainingseinrichtungen durch.
Die orthopädischen Rehasportgruppen bieten ein effektives Training zur Förderung von Kraft und Beweglichkeit. In den internistischen Gruppen wird gezielt das Herz-Kreislauf-System und der Stoffwechsel trainiert.
Allen Gruppen gemeinsam ist, dass die Freude an der Bewegung im Mittelpunkt steht und alle Gruppenteilnehmer langsam und behutsam an die verschiedenen Übungen herangeführt werden.
Das Gruppentraining wird zu 100% von allen gesetzlichen Kassen finanziert. Der Patient hat keinerlei Zuzahlungen.
Daneben ermöglicht ein zusätzlich wählbares und individuell gestaltetes Training an hochwertigen Trainingsgeräten eine auf die persönlichen Zielsetzungen und Möglichkeiten gestaltete Trainingsplanung. Hierbei wird den bestehenden Beschwerdebildern ein besonderes Augenmerk gewidmet.
Der Weg zum Reha-Sport
Grundlage zur Teilnahme am Rehasport nach §44 SGB IV ist die ärztliche Verordnung auf dem sogenannten „Rosa Formular“ (Formular 56). Dieses Formular hat normalerweise jeder niedergelassene Arzt in seiner Praxis. Der Patient kann es aber auch direkt in den Außenstellen Friedrichshafen und Immenstaad erhalten oder am Ende der Seite herunterladen.
Nach der Verordnung durch den Arzt lässt sich der Patient den Antrag auf Rehasport von seiner Kasse genehmigen.
Dann kommt er mit dem ausgefüllten und genehmigten Formular zum jeweiligen Standort und kann sofort mit dem Rehasport beginnen.
Wichtig: Es gibt aus versicherungstechnischen Gründen kein Schnupper- oder Probetraining im Rehasport!
Ziel des Reha-Sports
Rehasport soll der Einstieg in ein gesünderes und schmerzfreies Leben sein.
Das Ziel ist ein regelmäßiges und dauerhaftes Gesundheitstraining, das langfristige Erfolge sichert. Nur so ist es möglich, Beschwerdebilder nachhaltig zu bessern.
Daher stehen beim Rehasport die konsequente Betreuung und menschliche Zuwendung durch ausgebildete Fachleute, die Information über das richtig dosierte Training und die Motivation zum Dabeibleiben an erster Stelle.
Wichtig ist, dass der Patient den ersten Schritt tut, auch durch die Motivation des Arztes. Gerade für viele, lange bewegungsabstinente und wenig belastbare Menschen ist dieser erste Schritt sehr wichtig und die Grundlage für alle späteren Erfolge. Bei regelmäßigem Training stellen sich die Erfolge rasch ein und die Lust am Training wächst. Beschwerdebilder bessern sich und ein gesünderes und beschwerdefreies Leben sind der Lohn.
Unsere Kooperationspartner
Das Angebot des Rehasports wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern durchgeführt.
- Studio 5 Friedrichshafen (www.studio-fuenf.de)
Zuzahlung im Rehasport
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf den folgenden Sachverhalt hin (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rehabilitationssport):
Als zusätzliche Leistung des Vereins bzw. Anbieters bieten diese oft ein adaptives bzw. aufbauendes Gerätetraining sowie ein erweitertes Kursangebot an (nur parallel im Gültigkeitszeitraum einer Verordnung). Da diese Leistung separat sowohl zeitlich als auch räumlich getrennt von krankenkassenfinanzierten Rehabilitationssport erfolgt, ist deren Inanspruchnahme auf freiwilliger Basis und von einer privaten Zuzahlung bzw. Mitgliedschaft abhängig. Die Höhe der Zuzahlung hängt vom jeweiligen Umfang und des Anbieters ab und ist frei wählbar. Mit Ablauf, Abrechnung oder Aufhebung der Verordnung endet diese automatisch und bindet den Teilnehmer für keinen längeren Zeitraum. Ein Anspruch auf Leistung über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht.
Somit muss die krankenkassenfinanzierte Leistung einzeln und kostenfrei angeboten werden. Eine Zwangsbindung über einen gewissen Zeitraum oder eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme zuzahlungsnotwendiger Leistungen ist nicht rechtens. Diese Institutionen können bzw. sollen den entsprechenden Verbänden gemeldet werden.